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   VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02   

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VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02 (https://dejure.org/2002,11256)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2002 - 13 K 1257/02 (https://dejure.org/2002,11256)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 13 K 1257/02 (https://dejure.org/2002,11256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beurteilungsspielraum der Gutachter bei der Berechnung der Auswirkungen eines Factory-Outlet-Center auf die Wirtschaft einer Nachbargemeinde.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Errichtung einers Factory Oulet Centers gegenüber Nachbargemeinde; Verletzung des interkommunalen Rücksichtnahmegebotes; Städtebauliche Unverträglichkeit eines Fabrikverkaufs; Wettbewerbsnachteile für Nachbargemeinde durch Lagerverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Kein vorläufiger Baustopp für Factory-Outlet-Center in Wertheim

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Brandenburg, 16.12.1998 - 3 B 116/98

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02
    Insoweit besteht in Rechtsprechung und Literatur inzwischen Einigkeit darüber, dass sich eine Nachbargemeinde unter Berufung auf eine solche Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes als Ausfluss und Konkretisierung der in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten gemeindlichen Planungshoheit auch gegen eine Einzelgenehmigung für ein Bauvorhaben wehren kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 in BVerwGE 84, 209 und vom 11.02.1993 in NVwZ 1994, 285; Thür. OVG, Beschl. v. 23.04.1997 in DÖV 1997, 791; OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.1998 in NVwZ 1999, 434; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2001 in NVwZ-RR 2001, 638 ff., jew. m.w.N.).

    Die Kammer sieht trotz der von der Antragstellerin gegen diese 10%-Marke erhobenen Einwände im vorliegenden Eilverfahren auch keine Veranlassung, diesen erstmals im Jahr 1997 vom OVG Nordrhein-Westfalen (vgl. Entscheidung v. 05.09.1997 in BauR 1998, 309 ff.) in die Diskussion gebrachten Schwellenwert in Zweifel zu ziehen, nachdem dieser seitdem in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung des hierzu vorliegenden, im In- und Ausland empirisch gewonnenen Datenmaterials (vgl. hierzu im Einzelnen Schmitz in BauR 1999 S. 1109) bereits in mehreren Hauptsacheverfahren bestätigt wurde (vgl. z.B. OVG Brandenburg in NVwZ 1999, 434; OVG Rheinland-Pfalz in NVwZ 1999, 435; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2001 in NVwZ-RR 2001, 642, jew. m.w.N.).

    23 Lediglich der Vollständigkeit halber sei nochmals darauf hingewiesen, dass für die hier zu beantwortende Frage eines Verstoßes gegen das interkommunale Rücksichtnahmegebot der Umsatzrückgang in sämtlichen durch das FOC betroffenen Sortimentsbereichen maßgebend ist (vgl. OVG Brandenburg, NVwZ 1999, 434; OVG Nordrhein-Westfalen, Baurecht 1998, 309).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00

    Beeinträchtigung des zwischengemeindlichen Rücksichtnahmegebotes: FOC im

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02
    Insoweit besteht in Rechtsprechung und Literatur inzwischen Einigkeit darüber, dass sich eine Nachbargemeinde unter Berufung auf eine solche Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes als Ausfluss und Konkretisierung der in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten gemeindlichen Planungshoheit auch gegen eine Einzelgenehmigung für ein Bauvorhaben wehren kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 in BVerwGE 84, 209 und vom 11.02.1993 in NVwZ 1994, 285; Thür. OVG, Beschl. v. 23.04.1997 in DÖV 1997, 791; OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.1998 in NVwZ 1999, 434; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2001 in NVwZ-RR 2001, 638 ff., jew. m.w.N.).

    So hat das OVG Rheinland-Pfalz in dem bereits zitierten und noch nicht rechtskräftigen  Urteil v. 25.04.2001 (in NVwZ-RR 2001 S. 638 ff.) eine solche Grenzziehung für möglich gehalten und hat dementsprechend bei der Beantwortung der Frage der städtebaulichen Unverträglichkeit des in jenem Verfahren zu beurteilenden Bauvorhabens (DOZ Zweibrücken) Orientierungswerte von 20 bzw. 25 % zugrundegelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1997 - 7 A 2902/93

    Großflächige Fachmärkte am Ortsrand haben regelmäßig negative Auswirkungen auf

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02
    Die Kammer sieht trotz der von der Antragstellerin gegen diese 10%-Marke erhobenen Einwände im vorliegenden Eilverfahren auch keine Veranlassung, diesen erstmals im Jahr 1997 vom OVG Nordrhein-Westfalen (vgl. Entscheidung v. 05.09.1997 in BauR 1998, 309 ff.) in die Diskussion gebrachten Schwellenwert in Zweifel zu ziehen, nachdem dieser seitdem in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung des hierzu vorliegenden, im In- und Ausland empirisch gewonnenen Datenmaterials (vgl. hierzu im Einzelnen Schmitz in BauR 1999 S. 1109) bereits in mehreren Hauptsacheverfahren bestätigt wurde (vgl. z.B. OVG Brandenburg in NVwZ 1999, 434; OVG Rheinland-Pfalz in NVwZ 1999, 435; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2001 in NVwZ-RR 2001, 642, jew. m.w.N.).

    23 Lediglich der Vollständigkeit halber sei nochmals darauf hingewiesen, dass für die hier zu beantwortende Frage eines Verstoßes gegen das interkommunale Rücksichtnahmegebot der Umsatzrückgang in sämtlichen durch das FOC betroffenen Sortimentsbereichen maßgebend ist (vgl. OVG Brandenburg, NVwZ 1999, 434; OVG Nordrhein-Westfalen, Baurecht 1998, 309).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02
     Dies folgt daraus, dass denjenigen Festsetzungen eines Bebauungsplanes, die kraft Bundesrecht eine nachbarschützende Funktion haben (wie z. B. die Festsetzung von Baugebieten; vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 in BVerwGE 94, 151), dieser drittschützende Charakter nur gegenüber den Grundstückseigentümern innerhalb des Plangebiets zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ. in VBlBW 1997, 62), wozu die Antragstellerin nicht zählt.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02
    Insoweit besteht in Rechtsprechung und Literatur inzwischen Einigkeit darüber, dass sich eine Nachbargemeinde unter Berufung auf eine solche Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes als Ausfluss und Konkretisierung der in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten gemeindlichen Planungshoheit auch gegen eine Einzelgenehmigung für ein Bauvorhaben wehren kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 in BVerwGE 84, 209 und vom 11.02.1993 in NVwZ 1994, 285; Thür. OVG, Beschl. v. 23.04.1997 in DÖV 1997, 791; OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.1998 in NVwZ 1999, 434; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2001 in NVwZ-RR 2001, 638 ff., jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02
    Insoweit besteht in Rechtsprechung und Literatur inzwischen Einigkeit darüber, dass sich eine Nachbargemeinde unter Berufung auf eine solche Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes als Ausfluss und Konkretisierung der in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten gemeindlichen Planungshoheit auch gegen eine Einzelgenehmigung für ein Bauvorhaben wehren kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 in BVerwGE 84, 209 und vom 11.02.1993 in NVwZ 1994, 285; Thür. OVG, Beschl. v. 23.04.1997 in DÖV 1997, 791; OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.1998 in NVwZ 1999, 434; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2001 in NVwZ-RR 2001, 638 ff., jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.1990 - 4 NB 1.90

    Verschlechterung der Wettbewerbssituation kein schutzwürdiger Nachteil i.S. von §

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02
    Dies gilt insbesondere für ausschließlich wettbewerbliche Nachteile für bestimmte Einzelhändler oder Branchen, deren Verhinderung ebenso wenig ein Anliegen des - wettbewerbsneutralen -Bauplanungsrechtes ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.01.1990, NVwZ 1990, 555) wie die Verhinderung rein wirtschaftlicher negativer Auswirkungen (z.B. Abzug von Kaufkraft) auf die Nachbargemeinde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02
    Die Kammer sieht trotz der von der Antragstellerin gegen diese 10%-Marke erhobenen Einwände im vorliegenden Eilverfahren auch keine Veranlassung, diesen erstmals im Jahr 1997 vom OVG Nordrhein-Westfalen (vgl. Entscheidung v. 05.09.1997 in BauR 1998, 309 ff.) in die Diskussion gebrachten Schwellenwert in Zweifel zu ziehen, nachdem dieser seitdem in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung des hierzu vorliegenden, im In- und Ausland empirisch gewonnenen Datenmaterials (vgl. hierzu im Einzelnen Schmitz in BauR 1999 S. 1109) bereits in mehreren Hauptsacheverfahren bestätigt wurde (vgl. z.B. OVG Brandenburg in NVwZ 1999, 434; OVG Rheinland-Pfalz in NVwZ 1999, 435; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2001 in NVwZ-RR 2001, 642, jew. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 10 S 1492/96

    Kein baugebietsübergreifender Nachbarschutz von Festsetzungen über die Art der

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02
     Dies folgt daraus, dass denjenigen Festsetzungen eines Bebauungsplanes, die kraft Bundesrecht eine nachbarschützende Funktion haben (wie z. B. die Festsetzung von Baugebieten; vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 in BVerwGE 94, 151), dieser drittschützende Charakter nur gegenüber den Grundstückseigentümern innerhalb des Plangebiets zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ. in VBlBW 1997, 62), wozu die Antragstellerin nicht zählt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98

    Factory Outlet Center, Einkaufszentrum, Drittschutz, Nachbargemeinde

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02
    Städtebauliche Auswirkungen liegen z. B. vor, wenn durch übermäßige Kaufkraftbindung an einem Standort ein Verdrängungswettbewerb ausgelöst wird und infolge dessen durch Geschäftsaufgaben im betroffenen Gebiet die ausreichende Nahversorgung der (nicht motorisierten) Bevölkerung, insbesondere mit Waren des kurzfristigen bzw. täglichen Bedarfs, nicht mehr gewährleistet ist oder die Innenstadt auf Grund drohender Verödung ihre urbane Funktion nicht mehr erfüllen kann (vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB; OVG Greifswald in NVwZ-RR 2000, 559; Schmitz, Baurecht 1999, 1100).
  • OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97

    Zur Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebots des § 2 Abs. 2 BauGB bei der

  • VG Karlsruhe, 12.04.2007 - 6 K 2949/06

    Verstoß gegen interkommunales Abstimmungsgebot unter Nachbargemeinden.

    Städtebauliche Auswirkungen liegen z. B. vor, wenn durch übermäßige Kaufkraftbindung an einem Standort ein Verdrängungswettbewerb ausgelöst wird und in Folge dessen durch Geschäftsaufgabe im betroffenen Gebiet die ausreichende Nahversorgung der (nichtmotorisierten) Bevölkerung, insbesondere mit Waren des kurzfristigen bzw. täglichen Bedarfs, nicht mehr gewährleistet ist oder die Innenstadt aufgrund drohender Verödung ihre urbane Funktion nicht mehr erfüllen kann (VG Stuttgart, Beschl. v. 26.07.2002 - 13 K 1257/02 - m. w. N. ).
  • VG Hannover, 11.03.2008 - 12 B 1039/08
    Städtebauliche Auswirkungen liegen z.B. vor, wenn durch übermäßige Kaufkraftbindung an einem Standort ein Verdrängungswettbewerb ausgelöst wird und in Folge dessen durch Geschäftsaufgabe im betroffenen Gebiet die ausreichende Nahversorgung der (nichtmotorisierten) Bevölkerung, insbesondere mit Waren des kurzfristigen bzw. täglichen Bedarfs, nicht mehr gewährleistet ist oder die Innenstadt aufgrund drohender Verödung ihre urbane Funktion nicht mehr erfüllen kann ( VG Stuttgart, Beschl.v. 26.07.2002 - 13 K 1257/02 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • VG Stuttgart, 15.09.2011 - 13 K 2157/11

    Baurecht - Einkaufszentrum; interkommunales Abstimmungsgebot; Einzelgenehmigung;

    Auf den Umsatzrückgang lediglich einer einzelnen Branche wäre bei der Beurteilung der städtebaulichen Auswirkungen dagegen ausnahmsweise nur dann abzustellen, wenn die Zahl der Einzelhandelsgeschäfte dieser Branche so erheblich über der Zahl der anderen betroffenen Einzelhandelsgeschäfte der Antragstellerin liegen würde, dass diese den Charakter der betroffenen Innenstadt so stark prägen, dass bereits allein deren weitgehender Wegfall städtebaulich unverträgliche Auswirkungen hätte (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 26.07.2002, Az.: 13 K 1257/02; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.01.1999, NVwZ 1999, 435).
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